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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (ab 1.1.2007)
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Individuelle Computer-Konzepte GmbH, im folgenden ICK genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen: Angebote, Terminvereinbarungen Die ICK hält sich für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Angebotsdatum an ein Angebot gebunden. Sofern es sich bei dem Angebot um Ware oder Dienstleistung handelt, die die ICK von einem Vorlieferanten bezieht, ist das Angebot nur in den Teilen verbindlich, die von eventuellen Preis- oder Angebotsänderungen des Vorlieferanten nicht betroffen sind. Im Angebot genannte Liefer- oder Fertigstellungsfristen sind unverbindlich und beginnen erst mit Annahme des Auftrags durch die ICK zu laufen. Verbindlich sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Termine. Wurden bei Auftragserteilung keine besonderen Termine vereinbart, so bedarf es einer nachträglichen, schriftlichen Terminvereinbarung, um eine der beiden Parteien in Verzug setzen zu können. Die dabei verwendeten Fristen müssen dem Umfang des Auftrags angemessen gewählt werden. Preise für Dienstleistungen Sofern keine anders lautenden, schriftlichen Vereinbarungen (z. B. Festpreise für ein Projekt) zwischen dem Kunden und der ICK getroffen sind, werden alle Dienstleistungen wie folgt abgerechnet: Arbeitszeit wird pro angefangenen 10 Minuten berechnet und kostet EUR 89,25 inkl. 19% Mwst (entspricht EUR 75,-- zzgl. 19% Mwst) pro Stunde. Die Arbeitszeit umfaßt alle Tätigkeiten wie z. B. Besprechung, Analyse, Beratung, Programmierung, Einweisung, telefonische Betreuung, telefonische Fernwartung, Zeit für Arbeitsvorbereitung, Dokumentation, sowie nach Ablauf der Sachmangelhaftung auch Fehlersuche und Reparatur. Für Arbeit an Samstagen wird ein Aufschlag von 25% berechnet. Für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen wird ein Aufschlag von 50% berechnet. Für Arbeit vor 7:00 Uhr oder nach 21:00 Uhr wird an jedem Tag zusätzlich ein Aufschlag von 25% berechnet. Kosten, die im Umfeld des Erbringens der Dienstleitung anfallen, wie z. B. Telefongespräche, Versandkosten, Datenträger, Verbrauchsmaterial wie Papier, Etiketten, Farbbänder, Tinte, Toner werden nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Anfahrten werden pro gefahrenem Kilometer mit EUR 0,476 inkl. 19% Mwst (entspricht EUR 0,40 zzgl. 19% Mwst.) berechnet, kosten jedoch mindestens EUR 17,85 inkl. 19% Mwst (entspricht EUR 15,-- zzgl. 19% Mwst.) pro Anfahrt. Die für die Anfahrt benötigte Zeit ist in der Kilometerpauschale enthalten und wird nicht als Arbeitszeit berechnet. Erfordert ein Termin beim Kunden einen mehrtägigen Aufenthalt oder eine Anfahrt am Vortag, werden dem Kunden die tatsächlichen Übernachtungskosten berechnet. Alternativ kann der Kunde auch eine für die ICK kostenlose Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Notwendige Flüge, Fähr- oder Schiffspassagen o. ä. werden ebenfalls nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet. Installation und Einweisung Die Installation von Computern und Programmen, sowie die Einweisung, wird von der ICK gegen Berechnung von Arbeitszeit, Fahrtkosten und Installationsmaterial auf Wunsch vorgenommen. Ausgenommen davon sind Produkte, bei denen diese Arbeiten bereits im Kaufpreis enthalten sind oder bei denen ein Festpreis inkl. Installation und Einweisung schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für die Installation oder Einweisung zu schaffen. Dazu gehören z. B. ausreichend Platz für die Aufstellung der Geräte, alle benötigten Anschlüsse (Strom, Netzwerk, Telefon) unmittelbar am Aufstellungsort, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter, die eingewiesen werden sollen, sowie eine Arbeitsumgebung, die ungestörtes und konzentriertes Arbeiten ermöglicht. Kann die ICK eine Leistung nicht erbringen, weil der Kunde die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht schafft, trägt dieser die dadurch entstehenden Kosten (z. B. für doppelte Anfahrten oder Wartezeit). Installationen mit baulichen Maßnahmen (Mauerdurchbrüche, Kabelverlegung in Kabelschächten oder unter Putz, etc.) werden von der ICK nicht vorgenommen. Allerdings stellt die ICK dem Kunden die notwendigen Informationen und Kabel zur Verfügung, damit dieser ein Installationsunternehmen seiner Wahl mit der Verlegung der Kabel beauftragen kann. Versand Auf Wunsch des Kunden versendet die ICK Ware durch die Deutsche Post AG oder German Parcel oder DPD und zu den Bedingungen des Versandunternehmens. Die ICK ist berechtigt, die für die Verpackung und den Versand von Ware zu erbringenden Aufwendungen an den Kunden zu berechnen. Dies gilt auch für den Versand von Ware, die im Rahmen einer Garantiereparatur versendet wird. Der Versand im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung ist hingegen für den Kunden kostenfrei. Der Versand von Ware erfolgt zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Wünscht der Kunde eine besondere Versandform oder eine über die normale Absicherung des Versandunternehmens hinausgehende Transportversicherung, so muß er dies der ICK vor dem Versand mitteilen und die dadurch entstehenden Kosten tragen. Auch steht es dem Kunden frei, die Ware zu den üblichen Geschäftszeiten durch ein Unternehmen seiner Wahl abholen zu lassen. In diesem Fall berechnet die ICK nur die Kosten für die Verpackung. Verpackungen Die ICK übernimmt auf Wunsch die Entsorgung der Verpackung für die von ihr verkaufte Ware. Dies gilt für Ware, die in den Räumen der ICK abgeholt oder durch die ICK ausgeliefert und aufgestellt wird. Dies gilt nicht für Ware, die versendet wird und bei der Verpackung und Füllmaterial dem Schutz der Ware dienen, sowie für Verpackungen, die bundesweit kostenlos über die Einrichtungen des "Dualen System“ („Grüner Punkt“) o. ä. entsorgt werden können. Zahlungsbedingungen Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (EUR, €) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach eigenem Ermessen kann die ICK davon abweichend auch Vorkasse, Barzahlung bei Lieferung, eine Anzahlung bei Auftragsabschluß oder eine Teilabrechnung nach Teillieferung verlangen, sofern sie dem Kunden dies im Angebot oder spätestens in der Auftragsbestätigung mitteilt. Gerät ein Kunde während einer Angebotsfrist oder während eines laufenden Auftrags mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, behält sich die ICK die Rücknahme des Angebots oder die Aussetzung des laufenden Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald die ICK frei über das Geld verfügen kann. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist die ICK berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung, ab dem auf der Rechnung genannten Tag der Fälligkeit, Verzugszinsen auf den Restbetrag in Höhe von 12% p. a. zu erheben, sowie den Aufwand für Anmahnungen mit € 8,-- pro Mahnung zu berechnen. Sollte für eine Rechnung Ratenzahlung vereinbart sein und der Kunde mit der Bezahlung einer Rate um mehr als 8 Tage in Verzug geraten, wird der Gesamtbetrag der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, behält sich die ICK das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Dies gilt auch für Ware, die der Kunde weiterverkauft oder weiterverarbeitet (sog. „verlängerter Eigentumsvorbehalt“). Sachmangelhaftung und Garantie Die ICK gewährt auf alle von ihr verkauften Produkte die gesetzliche Sachmangelhaftung von 24 Monaten. Sollte der Hersteller für sein Produkt Garantien geben, die über die gesetzliche Sachmangelhaftung hinausgehen, so gibt die ICK diese Herstellergarantien an den Kunden weiter, behält sich jedoch vor, Kosten die nicht durch die Garantie des Herstellers oder die gesetzliche Sachmangelhaftung gedeckt sind, an den Kunden zu berechnen. Dazu zählen besonders Transport- und Versandkosten sowie die Kosten für den Einbau von Ersatzteilen, die der Hersteller im Rahmen der Garantie kostenlos zur Verfügung stellt. Entdeckt der Kunde einen Mangel, so hat er diesen unverzüglich an die ICK zu melden und ist verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um einen eventuell aus diesem Mangel entstehenden Schaden zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Der Kunde ist verpflichtet, der ICK eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels zu geben, damit die ICK den Mangel finden und abstellen kann. Dies gilt besonders für Mängel an Computersoftware. Hier können über die reine Beschreibung des Mangels hinaus weitere Informationen zur Fehlerbeseitigung notwendig sein, wie z. B. Konfiguration der Computeranlage, Konfiguration von Betriebssystem, Netzwerk oder anderer Programme, die zusammen mit dem ICK-Produkt benutzt werden, Art und Umfang der Benutzereingaben in das Programm und evtl. auch Zugang zum Datenbestand des Kunden zu Prüf- oder Testzwecken. Wichtig: Unter der hier beschriebenen Mithilfe des Kunden ist ausdrücklich nicht gemeint, dass die ICK vom Kunden eine qualifizierte Mithilfe auf technischer Ebene erwartet. Vielmehr ist hier die Gewährung von Auskünften gemeint, die auch ein Laie durch Beobachtung von Arbeitsabläufen oder Mitschreiben von Fehlermeldungen erbringen kann. Betriebsrisiko und Haftung Das alleinige Risiko für den Betrieb der EDV Anlage und das Erzielen des gewünschten Nutzen liegt beim Kunden. Die ICK übernimmt keinerlei Verantwortung für den Datenbestand des Kunden. Das regelmäßige und sorgfältige Durchführen der Datensicherung gehört zum ordnungsgemäßen Betrieb einer EDV-Anlage und ist Aufgabe des Kunden. Dies gilt besonders vor dem Transport von Datenträgern oder Geräten mit Datenbestand, ferner beim Einspielen von neuen Programmen und Programmaktualisierungen ("Updates"), sowie beim Verändern ("Konfigurieren") von Geräten und Programmen. Auf Wunsch berät die ICK den Kunden gegen Berechnung bei der Wahl der richtigen Mittel und Vorgehensweise zur Datensicherung und richtet dem Kunden diese auch ein. Die Haftung der ICK für Schaden, der dem Kunden durch von der ICK gelieferte Ware oder Dienstleistung entsteht, wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wird von der ICK grob fahrlässig oder vorsätzlich oder durch Verletzung einer Kardinalspflicht verursacht. Unbeschadet der sonstigen Regelung beschränkt sich die Haftung der ICK der Höhe nach auf den vereinbarten Kaufpreis. Widerrufsrecht und Fernabsatzgesetz Beim Verbrauchsgüterkauf, d.h. wenn der Kunde Endverbraucher und nicht Kaufmann ist, und der Geschäftsabschluss per Telefon, Internet, Fax oder über ein anderes vom Fernabsatzgesetz genanntes Medium getätigt wurde, hat der Kunde ein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz. Der Kunde kann dann seinen Kauf innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Lieferung der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu genügt die rechtzeitige Erklärung des Widerrufs in schriftlicher Form (Brief, Fax oder ein anderer dauerhafter Datenträger) oder die Rücksendung der Ware an die ICK GmbH, Elsterweg 34, D-50374 Erftstadt (Telefaxnummer siehe unter Kontakt). Bei Audioaufzeichnungen, Videoaufzeichnungen und Software auf Datenträgern erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde die versiegelte Verpackung entsiegelt, d.h. öffnet. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenwunsch speziell für den Kunden angefertigt werden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Die Kosten für die Rücksendung der Ware sind bis zu einem Warenwert von EUR 40 inkl. Mwst. vom Kunden, bei einem höheren Warenwert von der ICK zu tragen. Wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware vom Kunden zu vertreten ist und dieser dabei vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, so ist der Kunde der ICK GmbH zu Schadenersatz verpflichtet. Änderung der Geschäftsbedingungen, Gerichtsstand, Gültigkeitsklausel Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.1.2007 und ersetzen ab dann alle früheren Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen, sowie der Überziehungszinsen, der Mahngebühr, der Kilometerpauschale oder des Stundensatzes sind jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich. Laufende Angebote und Aufträge werden zu den für den Kunden günstigeren Konditionen zu Ende geführt, während neue Angebote und Aufträge zu den dann jeweils gültigen neuen Bedingungen bearbeitet werden. Falls der Vertragspartner der ICK Vollkaufmann ist, ist Köln der Gerichtsstand. Die ICK ist aber berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sollten einzelne Bedingungen dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll anstelle der unwirksamen Bedingung eine wirksame Bedingung treten, die dieser vom beabsichtigten Nutzen her bestmöglich entspricht. Die Wirksamkeit aller anderen Bedingungen bleibt davon unberührt. |
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